Auszug aus der Chronik der kgl. priv. Feuerschützengesellschaft Hengersberg

 

 

Vom Hengersberger Schützenwesen  von Franz Fischer

War es einst die Verteidigung des Marktes und seiner Bürger und die dem Landesherrn zu leistende Heeresfolge, die das Schießen erforderlich machten, so sind es hat zutage sportliche und kameradschaftliche - gesellige Gründe, die das Leben in den Schützenvereinen prägen. Schon im Mittelalter entstanden die ersten Schützengesellschaften, die sich gegen Übergriffe zur Wehr setzten.

 

Im 15. Jahrhundert verdrängten die Handfeuerwaffen die Armbrust und der Reiz des „Neuen“ dürfte daher so mancher Bürger verlockt haben. Man musste sich in Schießübungen für den Ernstfall vorbereiten und konnte so auch seine Schießlust betätigen. Schon die alten Schützengesellschaften veranstalteten Wettkämpfe, vermutlich in Anlehnung an die Ritterturniere. Dabei konnte auch das „festliche Schießen“ nicht ausbleiben, zu dem man auch Schützen aus der näheren und weiteren Umgebung einlud. Kurfürst Karl Theodor erließ im Jahre 1796 eine Schützenordnung. In dieser wurde in 54 Paragraphen das Schützenwesen neu geregelt. Alle Schützen sollten sich höflich und freundschaftlich betragen, jeden lärmenden Streit und Tumult vermeiden, niemals mit Schimpf oder Spott begegnen, sondern jede Irrung durch den Schützenmeister verhandeln lassen. Alle Untertanen sollten sich „Nicht allein zu einer edlen Belustigung im Schiessen üben, sondern vorzüglich, auch im nötigen Falle zu eigener, so wie des Vaterlandes Verteidigung fähig sein“.

 

 

 

Bürgerwehr- Landwehr – Nationalgarde

Wie viele Städte und Märkte in Bayern hatte auch Hengersberg ein Bürgermilitär. Im Jahre 1507 musterte der herzogliche Kommissär Leonhard Spänmesser die wehrfähigen Männer im Hengersberger Gerichtsbezirk. Die Anforderungen an die Ausbildung waren bescheiden. Ein Schütze sollte seine Muskete (Vorderladergewehr mit Luntenschloss) oder den Halbhaken gut laden, mit der Lunte oder dem Zündstrick gut umgehen und sicher schießen können.

In Hengersberg befand sich eine Hauptmannschaft, die für die Ausbildung zuständig war. Der Ausbildungsbereich erstreckte sich bis nach Grafenau. Das Hengersberger Fähnlein gehörte zu den größten im Bayerischen Wald und zählte ca. 400-464 Mann (Deggendorf und Osterhofen je 200 Mann). Es gab einen Befehl, wonach kein wehrfähiger Mann unter 40 Jahren das Bürgerrecht erlangen konnte, wenn er nicht das Schießen mit dem Luntenrohr bei seiner zuständigen Hauptmannschaft erlernt hatte. Fast nach jedem Krieg aber lösten sich die „Landfahnen“ auf und es mussten wieder neue gebildet werden. Wann die Hengersberger „Schützenversammlung“ gegründet wurde, ist aus den vorhandenen Quellen nicht ersichtlich. Einen ersten schriftlichen Hinweis finden wir jedoch im Jahre 1721.

Nach den Freiheitskriegen und der Einführung des Militärzwanges (1813) hatte das Bürgermilitär oder die Landwehr wie sie genannt wurde, seine eigentlich Bedeutung verlören und diente hauptsächlich nur noch Paradezwecken. Auf Übungen in den Waffen und namentlich auf die Fertigkeit im Schießen wurde jedoch auch weiterhin streng geachtet.

Nach der Niederwerfung Napoleons im Jahre 1815 wurde die „Landwehr“ eingeführt. Diese diente aber rein friedlichen Zwecken. Im Landgerichtsbezirk Deggendorf bestanden zwei Bataillone, nämlich in der Stadt Deggendorf und im Markt Hengersberg. Es war eine Füsilier-Kompanie (leichte Schützen). Hauptmann war der Handelsmann Gregor Schmidhuber (Schmidhubergasse). Die Schießübungen fanden auf der Buchinger Weide statt. Geschossen und exerziert wurde an Sonn- und Feiertagen nach dem Gottesdienst. Ab 1858 wurde beim Müllerbräustadel in der Schwanenkirchner Straße (bei den drei Sechsfamilienhäusern) ein neuer Schießplatz errichtet.

 

 

 

Das Privileg: „königlich privilegiert“

Der Hengersberger Schützenverein ist der einzige Verein im Gau Deggendorf und einer von 36 Vereinen in ganz Bayern der sich „königlich privilegiert“ bezeichnen darf. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat in Zusammenarbeit mit dem Bayereischen Sportschützenbund die Satzung, die König Ludwig II. am 25. August 1868 für die königlich privilegierten Feuerschützengesellschaften in Bayern erließ, geändert und der heutigen Zeit angepasst. Alle Vereine, die die Bezeichnung „privilegiert“ führten mussten den Namen aufgeben, wenn sie die Erlaubnis der damaligen Behörden diese Bezeichnung führen zu dürfen nicht nachweisen konnten.

 

1. Schützenmeister Anton Feigl ist es 1969 nach mühevollen Nachforschungen gelungen Unterlagen die bis ins 18. Jahrhundert zurückreichen zu beschaffen und vorzulegen (heute leider nur noch in Fotokopien vorhanden). Daraufhin stand der Bezeichnung sich auch weiterhin „königlich privilegiert“ nennen zu dürfen nichts mehr im Wege. Über diese neue Satzung musste abgestimmt werden. Sie wurde einstimmig angenommen.

 

„Das Recht, die Bezeichnung „kgl. Privilegiert“ zu führen, kommt nur denjenigen Schützengesellschaften zu, die ihre Rechtspersönlichkeit vor dem Inkrafttreten des BGB, entweder durch ausdrückliche landesherrliche Einzelverleihung oder durch Anerkennung der Schützenordnung von 1868 erlangt und diese nicht durch Entzug oder Verschmelzung mit anderen Vereinen, verloren haben.“

Privilegierte Schützengesellschaften unterscheiden sich von eingetragenen Vereinen im wesentlichen durch anders lautende Vorschriften im BGB; sie unterstehen direkt dem Bayerischen Innenministerium.

 

Der Schießsport versteht sich nicht militärisch und kriegerisch, denn Schützengilden gab es schon lange vor der Erfindung des Schießgewehres. Neben dem sportlichen Wettkampf sehen die Schützenvereine ihre Hauptaufgabe in der Pflege der Kameradschaft und Geselligkeit. Ab der Widergründung im Jahre 1924 hat der Verein ein e lückenlose Chronik über Mitliederbewegung, Kassenführung, Veranstaltungen usw. Die „Königliche privilegierte Feuerschützengesellschaft Hengersberg“, der älteste Verein im Marktbereich, ist ein sehr rühriger Verein. Neben den normalen Schießabenden werden Hochzeits-, Geburtstags-, Stammhalter-, Stroh-, Geflügel-, Vortel- und Ehrenscheibenschießen abgehalten. Die Schützen beteiligen sich auch an gemeindlichen und kirchlichen Feiern wie Volksfestumzug, Volkstrauertag oder an der Fronleichnamsprozession.

 

 

    Alle weiteren Einzelheiten sind in der Chronik einzusehen.