Fazination Schießsport
Mindestalter:
Bei den Luftdruckwaffen gibt es eine Altersbeschränkung. Luftgewehr / Luftpistole erst ab 12 Jahren (mit elterlichen Einverständnis) alle anderen Waffen/Disziplinen erfordern Volljährigkeit.
Schießbetrieb:
Der FSG Hengersberg stellt für den Trainingsbetrieb Kurzwaffen zur Verfügung. Die meisten Schusswaffen sind erlaubnispflichtig. Ein Bedürfnis dafür kann frühestens nach einem Jahr der Mitgliedschaft befürwortet werden. Voraussetzung ist eine regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb. Vorderlader Kurz oder Langwaffen erfordern den Pulverschein ( §27 Sprengstoffgesetz).
Kurzwaffen
Schusswaffen mit einer Gesamtlänge bis 60 cm, früher als Faustfeuerwaffen bezeichnet. Hierzu gehören Pistolen und Revolver in den normalen Ausführungen. Die gesetzlichen Bestimmungen für Kurzwaffen sind im Allgemeinen strenger als für Langwaffen, weil Erstere eine größere Gefahr darstellen wegen der Möglichkeit sie verborgen zu tragen
Langwaffen
Zur Klarstellung der Begriffe wurde im Bundeswaffengesetz festgelegt, dass Schusswaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm als Langwaffen bezeichnet werden.
Ausschlaggegebend bei den Disziplinen sind immer die dazugehörigen Sportordnungen DSB, BDS, BSSB und die jeweiligen Wettkampfordnungen.
Unsere Schießstände
Luftdruckwaffenstände
10 Meter
16 Stände Luftgewehr / Luftpistole
10 Meter
1 elektronische Anlage
für mehrschüßige Luftpistole
10 Meter
für den Spaß
1 Kegelschießanlage
Klein- /Großkaliber
25 Meter
7 Sportpistolenstände
4 Unterhebel Repetiergewehrstände
4 Vorderlader Perkussionspistolen
25 Meter
1 Klappscheibenanlage Unterhebel C
25 Meter
Fallscheiben
-GK bis 1.500 Joule
-KK
Zimmerstutzenstände
15 Meter
4 Zimmerstutzenstände
Unsere Disziplinen BSSB
Scheibenarten
Duell
Unsere Disziplinen BDS
BDS Übersicht Disziplinen und Scheiben
Präszision und Kombi
Speed-Scheibe
Unsere Sparte Böllerschützen
BSSB Übersicht Disziplinen und Scheiben
Seit 2018 gibt es beim FSG Hengersberg auch die Sparte Böllerschützen